Akkreditierung zur IAA MOBILITY 2023
Wir freuen uns über Ihr Interesse, sich für die IAA MOBILITY 2023 zu akkreditieren.
Die Akkreditierung startet voraussichtlich Mitte Mai 2023.
AKKREDITIERUNGS-RICHTLINIEN
- Bitte nutzen Sie die Online-Akkreditierung. Eine Vor-Ort-Akkreditierung kann zu längeren Wartezeiten führen.
- Jede Person muss sich einzeln über die Online-Akkreditierung registrieren. Pauschale Sammelanfragen für Redaktionen werden nicht berücksichtigt.
- Nach erfolgreicher Anmeldung und Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie Ihre Akkreditierung per E-Mail im PDF-Format zum Ausdruck. Diese müssen Sie vor Ort entweder ausgedruckt oder auf Ihrem Mobilgerät mitführen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Vielzahl der Anfragen und Prüfungen die Zusendung Ihrer Akkreditierungsbestätigung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Eine Akkreditierung als Medienvertreter können Personen erhalten, die ihre journalistische Tätigkeit in den Bereichen Text, Video, TV, Foto oder Blog mit Bezug zum Thema der IAA MOBILITY (diese sind definiert im Rahmen der folgenden Leitthemen: Data & Next Level User Experience, Urban & Rural Mobility, Smart City Infrastructure & Developing Livable Spaces, Sustainable Mobility & Circular Economy, Autonomous Mobility und Connected Mobility) folgendermaßen nachweisen können:
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
- durch Link zu mindestens drei digitalen Beiträgen oder Kopien von Print-Beiträgen nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Akkreditierung, die einen Bezug zu Autor und Thema belegen, oder
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur IAA MOBILITY, oder
- mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation oder Blogs, die in den Themen-Communities der IAA MOBILITY etabliert sind und eine relevante Reichweite (mindestens 1.000 Follower bzw. eine regelmäßige Aufrufzahlen von über 500) haben.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, beim Einlass die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
Personen ohne journalistische Legitimation im o.g. Sinne sowie Personen, deren Tätigkeit im Schwerpunkt nicht journalistischer Natur ist, wie Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter, Webmaster, PR-Berater. Ebenso ausgeschlossen sind private Begleitpersonen von akkreditierten Medienvertretern.