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UNECE verabschiedet weltweit erstes Regelwerk für vollständig autonome Fahrzeuge
Bild: (c) UNECE
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat einen Meilenstein für das autonome Fahren gesetzt. Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) verabschiedete das weltweit erste internationale Regelwerk, das den Einsatz vollständig fahrerloser automatisierter Fahrsysteme (Automated Driving Systems, ADS) ermöglicht. Mit dem neuen Rechtsrahmen sollen einheitliche Sicherheitsstandards geschaffen und die Einführung autonomer Fahrzeuge international beschleunigt werden.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat einen Meilenstein für das autonome Fahren gesetzt. Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) verabschiedete das weltweit erste internationale Regelwerk, das den Einsatz vollständig fahrerloser automatisierter Fahrsysteme (Automated Driving Systems, ADS) ermöglicht. Mit dem neuen Rechtsrahmen sollen einheitliche Sicherheitsstandards geschaffen und die Einführung autonomer Fahrzeuge international beschleunigt werden.
Einheitliche Sicherheitsstandards für autonome Fahrsysteme
Die neue Verordnung definiert erstmals ein harmonisiertes Verfahren zur Zulassung und Sicherheitsbewertung von Fahrzeugen mit vollständig autonomen Fahrsystemen. Grundlage ist ein sogenannter Safety-Case-Ansatz, bei dem Hersteller nachweisen müssen, dass ihre Systeme kein unangemessenes Sicherheitsrisiko darstellen. Ergänzt wird dieser durch ein umfassendes Safety Management System, das sämtliche Entwicklungs- und Betriebsphasen eines Fahrzeugs abdeckt.
Zu den zentralen Anforderungen gehören außerdem belastbare Testverfahren, kontinuierliche Überwachung der Fahrzeuge im realen Betrieb sowie die Speicherung sicherheitsrelevanter Daten des automatisierten Fahrsystems. Damit soll sichergestellt werden, dass autonome Fahrzeuge dauerhaft überwacht und mögliche Sicherheitsprobleme frühzeitig erkannt werden.
Leistungsniveau mindestens auf menschlichem Fahrerniveau
Nach den neuen Vorschriften müssen automatisierte Fahrsysteme mindestens das Sicherheitsniveau eines kompetenten menschlichen Fahrers erreichen oder übertreffen. Da das Fahrzeug sämtliche Fahraufgaben vom Lenken und Beschleunigen bis zum Bremsen und Setzen von Fahrtrichtungsanzeigern selbst übernimmt, müssen Hersteller die Leistungsfähigkeit ihrer Systeme mithilfe von Simulationen, Teststrecken und Fahrversuchen im realen Straßenverkehr nachweisen.
Der Rechtsrahmen ist dabei technologieoffen ausgelegt und soll unterschiedliche Einsatzszenarien ermöglichen – vom Autobahnbetrieb bis hin zum urbanen Straßenverkehr.