Neue E-Auto-Förderung 2026: Kaufprämie kehrt zurück | Bundesregierung

Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.Ein futuristisches selbstfahrendes Auto mit digitalen Elementen fährt durch eine moderne Stadtstraße.

Mobility

Deutsche Bundesregierung: Mit der neuen staatlichen E-Auto-Förderung kehrt die Kaufprämie zurück

Bild (c) AdobeStock

News
Beitrag vom 23.01.2026

Die deutsche Bundesregierung hat eine neue Förderung für Elektromobilität beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend gilt. Das bedeutet: alle Neuzulassungen von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden seit Jahresbeginn sind grundsätzlich förderfähig – auch wenn die Anträge erst später gestellt werden.  

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Berlin, dass die Rückwirkung bewusst gewählt wurde, um Kaufzurückhaltung zu vermeiden und den Markt frühzeitig zu stabilisieren. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen, deren Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Entscheidend ist tatsächlich das Datum der Zulassung, nicht das Bestelldatum.  

Die deutsche Bundesregierung hat eine neue Förderung für Elektromobilität beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend gilt. Das bedeutet: alle Neuzulassungen von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden seit Jahresbeginn sind grundsätzlich förderfähig – auch wenn die Anträge erst später gestellt werden.  

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Berlin, dass die Rückwirkung bewusst gewählt wurde, um Kaufzurückhaltung zu vermeiden und den Markt frühzeitig zu stabilisieren. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen, deren Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Entscheidend ist tatsächlich das Datum der Zulassung, nicht das Bestelldatum.  

News
Beitrag vom 23.01.2026
Balkendiagramm zeigt soziale Staffelung der Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride nach Einkommen und Haushaltsgröße.
(c) Bundesumweltministerium

Wer wird gefördert und wie hoch ist der Zuschuss? 

Die Prämie gilt für rein batterieelektrische Pkw (BEV) sowie zeitweise auch für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern sie bestimmte Emissions- oder Reichweitenkriterien erfüllen. Die Basisförderung für vollelektrische Fahrzeuge liegt bei 3.000 Euro, hinzu kommen soziale Staffelungen nach Einkommen und Kinderzahl – insgesamt sind bis zu 6.000 Euro Förderung möglich. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern liegt der Basisbetrag bei 1.500 Euro. Damit die beiden Letzteren förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben. 

Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bestimmte Limits nicht überschreitet, typischerweise 80.000 Euro pro Jahr, bei Kindern erhöhen sich diese Grenzen moderat auf bis zu 90.000 Euro. Die Förderung soll über ein Online-Portal abgewickelt werden, dessen Start für Mai 2026 geplant ist. Anträge können sogar bis zu zwölf Monate nach der Erstzulassung gestellt werden.  

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, sagte dazu: „Das Förderprogramm schafft die benötigte Planungssicherheit für die Verbraucher sowie die deutsche Automobilindustrie. Im Vordergrund muss aber weiterhin die Verbesserung der Rahmenbedingungen stehen, insbesondere im Bereich der Ladeinfrastruktur mit den begleitenden Stromnetzen und der Senkung der Ladestrompreise. Wesentliche Eckpunkte des Programms sind grundsätzlich geeignet, den Erfolg der E-Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere der rückwirkende Start des Programms, sowie die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden und der Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Preisschwellen.” 

Die ganze Kommentierung lesen Sie hier

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