Visa-Service

Visa-Service für Teilnehmer der IAA MOBILITY

Visa-Service

Für Angehörige aller Staaten, die für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigen, haben wir einen eigenen Visa-Service eingerichtet. Dazu hier alle Informationen.

Angehörige von EU-Staaten benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Für Angehörige aller Staaten, die für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigen, haben wir einen eigenen Visa-Service eingerichtet. Dazu hier alle Informationen.

Angehörige von EU-Staaten benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Visa-Service
Beantragung

Wichtige Informationen

Damit Sie möglichst fristgerecht vor der Messe Ihr Visum erhalten, raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig um eine Visumbeantragung zu kümmern.

Die Beantragung ist bis zu drei Monate vor der Einreise möglich.

Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung. Die spezifischen Visabestimmungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie über die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Einladungsschreiben des Messeveranstalters

Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist. Ferner entfällt für Aussteller auf Messen die Visagebühr.

Bitte beziehen Sie sich bei der Beantragung Ihres Visums auf diese Information. Sollte eine Botschaft auf ein Einladungsschreiben bestehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: [email protected]

Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen sind auf der Seite „Visabestimmungen“ des Auswärtigen Amtes sowie den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate erhältlich.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Visa-Beantragung?

Dann kontaktieren Sie bitte die in Ihrem Land ansässige Auslandsvertretung der Messe München. Oder setzen Sie sich direkt mit unserm Visa-Service (E-Mail [email protected]) in Verbindung.